Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau gem. 6 Abs. 5 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wonnegau hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.12.2025 wurde gem. § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Mit Verfügungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 09.01.2026 – Az.: 6/2024-0014-FNP sowie Az.: 6/2024-0013-FNP – (nachfolgend abgedruckt) wurde der Flächennutzungsplan genehmigt.
Der Geltungsbereich des genehmigten Flächennutzungsplans erstreckt sich über Flächen der Ortsgemeinden Gundersheim (Bereich B), Dittelsheim-Heßloch, Hochborn und Monzernheim (Bereich C) im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau. Die Einzeländerungen sind dem Plan zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, Zimmer 3.5, eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06242-5004 301) ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der angeführten Zeiten möglich.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie Mängel in der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Wonnegau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB wird der Flächennutzungsplan rechtswirksam.
Osthofen, 29.01.2026
Gez. Wagner (DS)
Wagner
Bürgermeister