Wichtiger Hinweis zu Überweisungen an die Verbandsgemeinde Wonnegau

Die im Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderungen der EU-Verordnung zur sogenannten Empfängerprüfung machen es notwendig, auf einen wichtigen Punkt hinzuweisen. Bei der Empfängerprüfung wird bei jeder SEPA-Überweisung und dabei ist es unerheblich ob es sich um eine normale Überweisung oder um eine Echtzeitüberweisung handelt, der Name des angegebenen Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers automatisch abgeglichen. Dies dient unter anderem zum Schutz des Zahlers. Geben Sie deshalb bei Ihren Überweisungen als Zahlungsempfänger immer „Verbandsgemeinde Wonnegau“ an. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Verbandsgemeindekasse  gerne zur Verfügung.

Kasse

Fachbereich 2 - Finanzen

Wormser Straße 23
67593 Westhofen