Stadt Osthofen

Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 9.845

Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen für die Stadt Osthofen

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Osthofen folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Im Stadtgebiet der Stadt Osthofen werden die Sonntage am

22.03.2026
26.04.2026
31.05.2026
23.08.2026
20.09.2026
18.10.2026

als Marktsonntage festgesetzt.

§ 2

An den Marktsonntagen dürfen auf Antrag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.

§ 3

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Osthofen durchgeführt werden.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Osthofen, 09.03.2026
Verbandsgemeinde Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

Vermessungs- und Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung

Im Bereich der Stadt Osthofen finden von Juli 2025 bis August 2026 Vermessungs- und Kartierungsarbeiten statt. Die betroffenen Flure finden Sie im Dokument.

Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage für die Verkaufsstellen in der Stadt Osthofen anlässlich der Veranstaltung »Ostoviusmarkt« am 26.04.2026, 25.04.2027 und 07.05.2028.

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz und aufgrund des Antrags des Gewerbe- und Verkehrsvereins der Stadt Osthofen vom 11.12.2025 wird die Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage für die Verkaufsstellen in der Stadt Osthofen am 26.04.2026, 25.04.2027 und 07.05.2028 in der Stadt Osthofen erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Osthofen dürfen anlässlich des Ostoviusmarktes am

Sonntag, den 26.04.2026
Sonntag, den 25.04.2027 und
Sonntag, den 07.05.2028

in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr, nach Maßgabe des § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz, geöffnet sein.

§ 2

  1. Jugendliche, werdende sowie stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nur im Rahmen der in der Rechtsverordnung festgesetzten Ladenöffnungszeit und bis zu insgesamt weiteren 30 Minuten beschäftigt werden, soweit dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten zwingend erforderlich ist.
  3. Den beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Beschäftigungsdauer Ersatzruhezeiten gemäß § 13 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz zu gewähren.

§ 3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie über die diesen Personen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§ 4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung, geahndet.

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz, in der derzeit gültigen Fassung, geahndet.

Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318), in der derzeit gültigen Fassung, als Ordnungswidrigkeit geahndet.

§ 6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wonnegau in Kraft.

Osthofen, den 13.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

Bau des Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße, Stadt Osthofen

Nächtliche Vollsperrung der Herrnsheimer Straße in Osthofen für den Bau des Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße

Die Bauarbeiten zur Herstellung des neuen unterirdischen Regenrückhaltebeckens in Osthofen liegen gut im Zeitplan. Unterhalb des Parkplatzes der Turngemeinde Osthofen in der Carlo-Mierendorff-Straße wurde das Betonbauwerk bereits errichtet. Zurzeit werden die nötigen Provisorien und Kanalumschlüsse im Bereich der Vollsperrung hergestellt. Für den Anschluss des bestehenden Kanalnetzes an das neue Regenrückhaltebecken ist ein Trennbauwerk erforderlich. Dieses Trennbauwerk, welches das Mischwasser unter bestimmten Voraussetzungen, aus dem Kanal ins Regenrückhaltebecken leitet, wurde als dreiteiliges Fertigteil hergestellt und wird in der Nacht vom 08. auf den 09.04.2026 mit einem Schwertransport angeliefert. Am Morgen des 09.04.2026 werden die Schwertransporte abgeladen.

Bitte beachten Sie die für den Schwertransport erforderliche Vollsperrung der Herrnsheimer Straße vom Kreisverkehr Wonnegaustraße bis zur bestehenden Vollsperrung Carlo-Mierendorff-Straße, Höhe Matthias-Erzberger-Straße, die ab dem 08.04.2026 abends bis in die Nachmittagsstunden des 09.04.2026 eingerichtet werden muss.

Für die notwendigen Arbeiten zur Verbesserung der örtlichen Entwässerungssituation bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Walter Wagner
Bürgermeister

Vollsperrung der Carlo-Mierendorff-Straße ab dem 9. Februar 2026

Der Bau des unterirdischen Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße liegt voll im Zeitplan. Das Becken ist einschließlich der Decke betoniert und der Maschinenbau (Einbau der Leitern, Pumpen, Schwenkstrahler, Steuer- und Elektrotechnik) hat im Januar 2026 bereits begonnen.
Für die Anbindung des vorhandenen Kanalnetzes an das Regenrückhaltebecken müssen in der Carlo-Mierendorff-Straße zwei Trennbauwerke errichtet werden. Das erste, große Trennbauwerk, hat die Aufgabe, alles über das Kanalvolumen hinaus gehende Mischwasser in das Regenrückhaltebecken umzuleiten. Das zweite Bauwerk dient ausschließlich der Entleerung des Regenrückhaltebeckens.

Für diese Arbeiten muss die Carlo-Mierendorff-Straße voraussichtlich vom

9. Februar bis 17. Juli 2026 voll gesperrt werden.

Die Umleitung führt innerstädtisch über die Wonnegauer Straße, die Rheinstraße, die Friedrich-Ebert-Straße und umgekehrt.

Mit dieser großen Maßnahme wird ein weiteres Projekt zur Entlastung der Kanalisation innerhalb der Stadt Osthofen verwirklicht. Ausführendes Unternehmen ist die Firma Heberger Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH aus Schifferstadt.

Sollten Sie Fragen zum Projekt und / oder Bauablauf haben, wenden Sie sich bitte an die folgend aufgeführten Mitarbeitenden:

Frau Silvia Dotzauer

Fachbereich 4 - Abwasser, Bauhof und Gewässer
Technische Angestellte

Wormser Straße 23
67593 Westhofen

Herr Philipp Marouelli

Fachbereich 4 - Abwasser, Bauhof und Gewässer
Fachbereichsleiter, Verwaltung und technische Werkleitung

Wormser Straße 23
67593 Westhofen

Für die notwendigen Arbeiten zur Verbesserung der örtlichen Entwässerungssituation bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Wagner
Bürgermeister

Geschichte Osthofens

Schon in vorgeschichtlicher Zeit waren die fruchtbaren Böden der Grund für eine dauerhafte Ansiedlung des Menschen; Rheinhessen zählt zu den am dichtesten besiedelten Regionen in Deutschland während der Stein-, Bronze- und Eisenzeit. In und um Osthofen haben unsere Vorfahren ihre Spuren in Form von prähistorischen Gräbern und Siedlungsresten hinterlassen. Aus römischer Zeit sind für Osthofen Fundamente von Wohnhäusern und Münzen überliefert. Erstmals schriftlich erwähnt wird Osthofen im Rahmen von Güterschenkungen an die Klöster Hombach und Lorsch, genauer im Lorscher Codex im Jahre 784.
Heute hat die Stadt eine ausgeglichene Wirtschafts- und Sozialstruktur. Die Ansiedlung von Betrieben in neu ausgewiesenen Gewerbeflächen schafft langfristig Arbeitsplätze und sichert Einkommen. Die Landwirtschaft und der Weinbau umfassen 32 Vollerwerbs- und 10 Nebenerwerbsbetriebe.
In Osthofen bestehen die wesentlichen Wirtschaftsfaktoren aus Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft und Weinbau.
Im historischen Kern der Weinstadt ist so manches Fachwerkhaus zu finden. Ein besonders beeindruckendes  Exemplar steht  neben der schönen alten Weinpresse am Fischmarkt. Hohe und oftmals historische Toreinfahrten erlauben Blicke in typische Winzerhöfe. Mauern und Wall um das Zentrum mit barockem Rathaus, der "kleinen Kirche" und dem Renaissance-Ziehbrunnen sind nicht mehr nötig. Längst sprengt der bebaute Raum die historischen Grenzen.
Zu den wertvollen Gebäuden Osthofens gehören neben den beiden Gründerzeitvillen in der Bahnhofstraße auch das 1906 gebaute Wasserwerk östlich der Stadtgrenze. Sowie der Sitz der Verbandsgemeinde Wonnegau aus dem Jahre 1902, welches ursprünglich als Finanzamt errichtet wurde. Wasserwerk und Finanzamt tragen deutliche Zeichen des Jugendstils.
Das ehemalige Konzentrationslager in Bahnhofsnähe wird heute vom Förderverein Projekt Osthofen betreut. Hier hatten die Nationalsozialisten 1933 in einer stillgelegten Papierfabrik eines der ersten "Umerziehungslager" unter Führung der SA eingerichtet. Das Land Rheinland-Pfalz hat hier eine Gedenkstätte eingerichtet.
Diese Informationen stammen von der Homepage der Stadt Osthofen, dort finden Sie weitere Informationen zur Geschichte der Stadt.

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Satzungen Osthofen