Frettenheim

Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 318

6. Satzung vom 02.03.2026 zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Frettenheim vom 18. August 2004 in der Fassung vom 25. Oktober 2019

Der Ortsgemeinderat Frettenheim hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (Gem0), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Änderung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 13 erhält folgende Neufassung:

§ 13 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter

  1. Die Beisitzer und der Schriftführer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld in entsprechender Anwendung des § 8. Finden gleichzeitig Wahlausschusssitzungen verschiedener Wahlen und Abstimmungen statt, wird die Aufwandsentschädigung nur einmal gewährt.
  2. Die Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstände erhalten eine pauschalierte Abgeltung ihres baren Aufwandes in der Form eines Erfrischungsgeldes. Die Höhe des Erfrischungsgeldes je Wahl- oder Abstimmungstag richtet sich nach der Regelung für die Tätigkeit im Wahlvorstand der Bundestagswahl (§ 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung). Finden an einem Wahltag mehrere Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig statt, so wird das Erfrischungsgeld nur einmal gewährt.
  3. Schriftführer für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen erhalten je Sitzungsniederschrift eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro.
  4. § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

67596 Frettenheim, den 02.03.2026
Carsten Claß
Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in der zur Zeit gültigen Fassung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67596 Frettenheim, den 02.03.2026
Carsten Claß
Ortsbürgermeister

In dem kleinen Ort, etwas versteckt und abseits brausender Verkehrsstraßen liegend, mit rund 300 Einwohnern, wird von Alters her Wein kultiviert. Der Weinbau in der Lage Heil, Großlage Pilgerpfad und die Landwirtschaft geben dem Orts- ­und Landschaftsbild ihr Gepräge. Schon 766 wurde der zu den ältesten Gemeinden im ehemali­gen Wormsgau zählende Ort mit dem Namen Frettenheim in den Lorscher Schenkungsurkunden genannt. Hier gibt es zwei Barockkirchen. Die katholische St. Georg-Kirche wurde 1749 erbaut. Der Altar rührt aus der kurfürstlichen Kapelle zu Mainz her. Die jetzige evangelische Kirche wurde 1755 gebaut.
In Frettenheim wurde eine römische Ansiedlung entdeckt. Man fand römische Ziegeln, einen ausgemauerten Brunnen, römische Münzen und Sigillatagefäße. Auch fränkische Gräber wurden freigelegt.

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